Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider
nicht die Kosten für den Heilpraktiker. Bitte beachten Sie, dass die privaten Krankenkassen (auch Zusatzversicherungen) und die Beihilfen nur bis zum jeweiligen Höchstsatz der Gebührenordnung für
Heilpraktiker (GebüH) erstatten. Von einer vollständigen Erstattung durch Ihre Krankenkasse dürfen Sie nicht ausgehen.
Unabhängig von einer eventuellen Erstattung ist das
Honorar entweder bar oder per Überweisung von Ihnen zu begleichen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über deren Bedingungen.
Anamnese, Diagnostik, Beratung, Therapie
Osteopathie / Myofasz. Schmerztherapie / Psychotherapie
Baby-Kinder-Osteopathie (bis 10 Jahre)
Anthroposophische Behandlung (homöopathische Arzneimittel-Findung / Rezepte)
Beratung außerhalb der Behandlungszeit