Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider
nicht die Kosten für Heilpraktiker Behandlungen. Bitte beachten Sie, dass die privaten Krankenkassen (auch Zusatzversicherungen) und die Beihilfen nur bis zum jeweiligen Höchstsatz der
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstatten. Von einer vollständigen Erstattung durch Ihre Krankenkasse dürfen Sie nicht
ausgehen.
Unabhängig von einer eventuellen Erstattung ist das
Honorar entweder bar oder per Überweisung von Ihnen zu begleichen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über deren Bedingungen.
Osteopathie Behandlung Erwachsene
Osteopathie Behandlung Babys, Kinder
Beratung, Diagnostik, Therapie (Frauenheilkunde, Schmerztherapie)
Infusion (je nach Inhalt und Dauer)
Neuraltherapie / Injektionen (je Umfang)